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   BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20   

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https://dejure.org/2021,60017
BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20 (https://dejure.org/2021,60017)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2021 - VII R 32/20 (https://dejure.org/2021,60017)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - VII R 32/20 (https://dejure.org/2021,60017)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1a des Einkommensteu... ergesetzes (EStG), § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 der Insolvenzordnung, §§ 69, 34 der Abgabenordnung (AO), § 15b InsO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 34 Abs. 1 AO, § 41a Abs. 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 40 Abs. 2 EStG, § 40 Abs. 3 EStG, § 40 EStG, § 69 Satz 1 AO, § 24 Abs. 1 InsO, § 81 Abs. 1 InsO, § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO, § 81 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 15b Abs. 8 InsO, § 17 InsO, § 19 InsO, § 15a InsO, Art. 25 SanInsFoG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuer für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs; Pflicht zur fristgerechten Anmeldung und Abführung der von einer GmbH geschuldeten Lohnsteuer; Nachträgliche Pauschalierung von Lohnsteuer; Pauschalierte Lohnsteuer stellt keine Unternehmenssteuer eigener Art dar

  • Betriebs-Berater

    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

  • rewis.io

    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 34 Abs. 1, § 69, § 191 ; EStG § 40
    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

  • rechtsportal.de

    AO § 34 Abs. 1, § 69, § 191 ; EStG § 40
    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung für pauschalierte LSt

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Geschäftsführers für pauschalierte Lohnsteuer

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 69 ; AO § 191 ; EStG § 40 ; AO § 34

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 69, AO § 191, EStG § 40, AO § 34
    Haftung, Lohnsteuer, Pauschalierung, Zeitpunkt, Maßgeblichkeit

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Führt die Pauschalierung einer Lohnsteuer haftungsrechtlich dazu, dass auch weitere Grundsätze der Lohnsteuerhaftung, wie beispielsweise die Nichtanwendbarkeit des Grundsatzes der anteiligen Tilgung, zum Tragen kommen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2022, 659
  • DB 2022, 1301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    Denn allein der Antrag schränkt den Geschäftsführer in seiner Verfügungsbefugnis nicht ein (vgl. Senatsurteil vom 22.10.2019 - VII R 30/18, BFH/NV 2020, 711, Rz 26).

    dd) Soweit die Haftung für die Lohnsteuer für Januar 2018 betroffen ist, welche nach Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 01.02.2018 fällig geworden war, hat das FG zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats und die dort dargestellten Anforderungen an das Verhalten des Geschäftsführers verwiesen (vgl. Senatsurteile vom 16.05.2017 - VII R 25/16, BFHE 257, 515, BStBl II 2017, 934; vom 26.09.2017 - VII R 40/16, BFHE 259, 423, BStBl II 2018, 772, und in BFH/NV 2020, 711).

    Danach muss der in Haftung genommene Geschäftsführer substantiiert darlegen und ggf. nachweisen, welche Schritte er zur Zahlung der Steuer am Fälligkeitstag eingeleitet hatte und dass und aus welchen Gründen sich deren Weiterverfolgung wegen der Haltung des vorläufigen Insolvenzverwalters als sinnlos darstellte (zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2020, 711, Rz 29).

    Würde man ausnahmslos und ohne konkrete und eindeutige objektive Anhaltspunkte unterstellen, dass eine Zustimmung nicht erteilt wird, widerspräche dies der Rechtsprechung des Senats zur Nichtberücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe (so zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2020, 711, Rz 35; ausführlich Senatsurteil in BFH/NV 2016, 893).

  • BFH, 03.05.1990 - VII R 108/88

    Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unternehmenssteuer eigener Art, sondern um die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 03.05.1990 - VII R 108/88, BFHE 160, 417, BStBl II 1990, 767).

    Zwar bedürfe die pauschale Versteuerung noch der Zustimmung bzw. der Ausübung eines Wahlrechts; es handele sich aber nicht um eine Steuer eigener Art (anderer Ansicht Senatsurteil vom 03.05.1990 - VII R 108/88, BFHE 160, 417, BStBl II 1990, 767).

    Schließlich sei die Auffassung des FG unzutreffend, dass Bezugspunkt für die Haftung der Zufluss des Arbeitslohns und nicht die Fälligkeit der mit Nachforderungsbescheid vom 09.03.2018 festgesetzten pauschalen Lohnsteuer gewesen sei (Verweis auf Senatsurteil in BFHE 160, 417, BStBl II 1990, 767).

    Zwar hatte der Senat in seinem Urteil in BFHE 160, 417, BStBl II 1990, 767 ausgeführt, dass sich die Pflichtverletzung und das Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO im Falle der Lohnsteuerpauschalierung nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit der durch den Pauschalierungs-(Nachforderungs-)Bescheid festgesetzten pauschalen Lohnsteuer bestimmten und nicht --wie in den Fällen der Haftung des Geschäftsführers für die individuelle Lohnsteuer-- nach dem in § 41a Abs. 1 EStG geregelten Zeitpunkt der Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer.

  • BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93

    Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    Tatsächlich könne die Steuerschuld erst mit der Pauschalierung berechnet werden und die Steuer dem FA frühestens ab diesem Zeitpunkt zufließen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.05.1994 - VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715).

    Die Steuerschuldnerschaft des Arbeitgebers ist steuertechnischer (formeller) Art (vgl. ausführlich BFH-Urteil in BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715).

    Die Einordnung der pauschalen Lohnsteuer als Unternehmenssteuer eigener Art haben verschiedene Senate des BFH mittlerweile ausdrücklich aufgegeben (BFH-Urteile vom 30.11.1989 - I R 14/87, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993, und in BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715).

  • BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15

    Umfang der Haftung nach § 69 AO i. V. m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    In diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung des Senats zu beachten, nach der ein hypothetischer Kausalverlauf keine Berücksichtigung finden kann (Senatsurteil vom 26.01.2016 - VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893, m.w.N.).

    Würde man ausnahmslos und ohne konkrete und eindeutige objektive Anhaltspunkte unterstellen, dass eine Zustimmung nicht erteilt wird, widerspräche dies der Rechtsprechung des Senats zur Nichtberücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe (so zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2020, 711, Rz 35; ausführlich Senatsurteil in BFH/NV 2016, 893).

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    Daraus folgt, dass er Forderungen einzelner Gläubiger nur erfüllen --und somit das Schuldnervermögen nur vermindern-- darf, wenn dies im Einzelfall zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben, etwa zur Fortführung des Schuldnerunternehmens, im Interesse der Gläubigergesamtheit erforderlich oder wenigstens zweckmäßig erscheint (vgl. BGH-Urteil vom 04.11.2004 - IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49).
  • BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07

    Haftung des Geschäftsführers wegen Überwachungsverschuldens bei Beauftragung

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist zwar generell davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer GmbH dann nicht schuldhaft handelt, wenn er die Sachkunde eines ihm als zuverlässig bekannten --und als Angehöriger eines rechtsberatenden oder steuerberatenden Berufs befugten-- steuerlichen Beraters in Anspruch nimmt, sich auf diesen verlässt und bei gewissenhafter Ausübung seiner Überwachungspflichten keinen Anlass hat, die steuerliche Korrektheit der Arbeit des steuerlichen Beraters in Frage zu stellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 28.08.2008 - VII B 240/07, BFH/NV 2008, 1983, und vom 04.05.2004 - VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).
  • BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17

    Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    Denn zum einen hat der Gesetzgeber sein Ziel, alle Gläubiger gleich zu behandeln, nur innerhalb der InsO, nicht aber darüber hinaus verfolgt (so BFH-Urteil vom 27.11.2019 - XI R 35/17, BFHE 267, 542, BStBl II 2021, 252, Rz 74 und 77).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    Vielmehr muss er sich fortlaufend über den Geschäftsgang unterrichten, so dass ihm Unregelmäßigkeiten nicht über einen längeren Zeitraum verborgen bleiben können (Senatsbeschlüsse vom 31.10.2005 - VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480, und vom 05.03.1998 - VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 19.09.1985 - VII R 88/85

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    Schließlich kann eine konkrete Anfrage und eine entsprechende Antwort allenfalls dann einen Entschuldigungsgrund darstellen, wenn der Rechtsanwalt bzw. Steuerberater über den Sachverhalt vollständig und zutreffend in Kenntnis gesetzt wurde und daraufhin die unmissverständliche Auskunft erteilt hat, dass steuerliche Pflichten im Hinblick auf die in Frage stehenden Steuern nicht zu erfüllen seien (vgl. Senatsurteil vom 19.09.1985 - VII R 88/85, BFH/NV 1986, 133).
  • BFH, 26.09.2017 - VII R 40/16

    Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
    dd) Soweit die Haftung für die Lohnsteuer für Januar 2018 betroffen ist, welche nach Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 01.02.2018 fällig geworden war, hat das FG zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats und die dort dargestellten Anforderungen an das Verhalten des Geschäftsführers verwiesen (vgl. Senatsurteile vom 16.05.2017 - VII R 25/16, BFHE 257, 515, BStBl II 2017, 934; vom 26.09.2017 - VII R 40/16, BFHE 259, 423, BStBl II 2018, 772, und in BFH/NV 2020, 711).
  • BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05

    Geschäftsführerhaftung: keine Haftungsfreistellung bei Einbindung in

  • BFH, 04.05.2004 - VII B 318/03

    Geschäftsführerhaftung; Beauftragung eines Steuerberaters

  • BFH, 16.05.2017 - VII R 25/16

    Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im

  • BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19

    Entstehung eines Haftungsanspruchs - Begründung einer Insolvenzforderung

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

  • FG München, 29.05.2020 - 8 K 2529/19

    Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH

  • BFH, 30.11.1989 - I R 14/87

    Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der

  • BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80

    Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes -

  • BFH, 21.12.1998 - VII B 175/98

    Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05

    Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare

  • VG München, 17.05.2023 - M 28 K 20.798

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer KG für Gewerbesteuerschulden,

    Auch die vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Bestellung des "schwachen" Insolvenzverwalters, d.h. die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO, führt nicht zur Verdrängung des Geschäftsführers aus seiner Pflichtenstellung (zuletzt BFH, Urteil v. 14.12.21 - VII R 32/20 - juris Rn. 37 ff.).
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